Nach dem Untergang der Titanic im Jahre 1912 wurden fuer den Fahrgastschiffbau Unterteilungsvorschriften auf internationaler Ebene durchgesetzt. Fuer Frachtschiffe scheiterte eine entsprechende Regelung dann daran, dass die fuer den Transport vieler Gueter benoetigten beziehungsweise wuenchenswerten grossen Laderaeume nicht mehr moeglich gewesen waeren. Die nunmehr zustande gekommene Unterteilungsregelung fuer Trockenfrachter stellt einen wesentlichen Fortschritt dar. In ihrer Bedeutung fuer die Schiffssicherheit ist die neue Vorschrift vergleichbar mit dem ersten internationalen Freiborduebereinkommen. Auch dabei gingen der internationalen Regelung nationale Bestimmungen voraus. Die Aufsichtsorgane der osteuropaeischen Laender wenden bereits seit Ende der siebziger Jahre das im wesentlichen in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Bewertungsverfahren an und schreiben seit dieser Zeit unter anderem fuer Trockenfrachter und Ro-Ro-Schiffe Mindestwerte fuer die Ueberlebenswahrscheinlichkeit vor. Die Anwendung des Wahrscheinlichkeitskonzepts auf die Frachterunterteilung erfordert eine neue Denkweise bei der Raumaufteilung. Anfangsschwierigkeiten werden nicht ausbleiben. Das nunmehr zehnjaehrige Bestehen einer solchen Vorschrift in wichtigen Schiffahrtslaendern beweist jedoch, dass eine Anpassung der Frachtschiffentwuerfe an die neuen Anforderungen in der Praxis moeglich ist.
Kuenftige Lecksicherheitsansprueche an Frachtschiffe
Future demands for leak security of freighters
Inst. fuer Schiffbau der Univ. Hamburg ; Jul ; 1-59
1988
59 Seiten, 16 Bilder, 12 Quellen
Report
Deutsch
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