Im Zulassungsverfahren für eine neue Sicherungsanlage, im vorliegenden Fall die neue Rechnergesteuerte Bahnübergangssicherungstechnik (RBÜT), muß im Zusammenspiel zwischen Hersteller/Entwickler, Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Sachverständigen und Betreibern eine Reihe von Verfahrensschritten durchlaufen werden. So ist die Prototypenzulassung mit der Auflage gekoppelt, eine Sicherheitserprobung der neuen Technik durchzuführen mit dem Ziel, die sicherheitstechnischen Anforderungen unter betrieblichen Bedingungen zu erfüllen. Dazu wurden auf fünf Strecken Erprobungsanlagen installiert, unabhängig von den örtlich vorhandenen Bahnübergangssicherungsanlagen, die als Referenzanlagen dienten. Die Auswertung der von den Erprobungsanlagen bereitgestellten Daten erfolgte softwaregestützt mit einem Werkzeug, das die Zahl der korrekten Betriebsereignisse dokumentiert und bei Auffälligkeiten die Daten für die Untersuchung bereitstellt. Bei bisher 75000 dokumentierten Sicherungsvorgängen sind keine sicherheitsrelevanten Ausfälle aufgetreten.
Erprobung und Zulassung der Rechnergesteuerten BÜ-Sicherungstechnik RBÜT
Testing and approval of the RBÜT computerised level-crossing signal system
Signal und Draht ; 91 , 1/2 ; 12-14
1999
3 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle, 2 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Erprobung und Zulassung der Rechnergesteuerten BÜ-Sicherungstechnik RBÜT
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