Interoperabilität ist etwa definiert als "Eignung eines Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, sie hängt von ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen ab". Aktuell regelt die Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG die Interoperabilität in der Gemeinschaft. Die Europäische Kommission hat die Europäische Eisenbahnagentur (ERA, gegründet 2005) beauftragt, die Technische Spezifikation für die Interoperabilität im Hinblick auf die Erweiterung des Geltungsbereichs für das gesamte Eisenbahnnetz zu überarbeiten mit dem Ziel einer Veröffentlichung im Jahre 2014. Der Beitrag geht im Detail auf folgende Punkte ein: Interoperabilität in der EG (Definition, Bahnsystem, Inhalte Technischer Spezifikationen, Stand der Erarbeitung); Revision der TSI für das Teilsystem Infrastruktur (Lösung von Problempunkten, Geltungsbereich); Anwendung der Infrastruktur TSI.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Interoperabilität der Infrastruktur im Bahnsystem der Europäischen Union


    Weitere Titelangaben:

    Infrastructure interoperability in the European Union's railway system


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2013


    Format / Umfang :

    6 Seiten, 3 Bilder, 4 Tabellen, 12 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch