In den vergangen Jahren wurde sowohl in Deutschland als auch international die Nutzung des so genannten Offshore-Bereiches, also des Bereiches jenseits von 3 Seemeilen gemessen von der Küstenlinie seewärts (Drei-Seemeilen-Zone), immer weiter intensiviert. Dies betrifft sowohl die bereits bestehende und geplante erweiterte Nutzung zur Gewinnung und zum Transport von Rohstoffen wie beispielsweise durch Pipelines oder die Bohr- und Förderinsel Mittelplate, als auch die zukünftige Nutzung zur Energiegewinnung durch Offshore- Windparks. Auch wenn derzeit in Deutschland noch keine Offshore-Windkraftprojekte realisiert worden sind, zeichnet sich jedoch ab, dass dieser Wirtschaftszweig in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass bereits heute mehr als ein Drittel der weltweit installierten Leistung an Windkraftanlagen in Deutschland errichtet ist, womit Deutschland Spitzenreiter bei der Energiegewinnung aus Windkraft und zugleich mit einem Marktanteil von 40 % des Weltmarktes größter Lieferant für Windkraftanlagen ist. So verwundert es auch nicht, dass derzeit bereits 18 Genehmigungen für die Errichtung von Offshore-Windparks durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erteilt wurden. Aufgrund dieser wachsenden Bedeutung des Offshore-Bereiches und der Erweiterung des Anwendungsbereiches der relevanten Steuergesetze durch das Jahressteuergesetz 2008 setzt sich der vorliegende Artikel mit den steuerlichen Rahmenbedingungen für Aktivitäten in dieser Region auseinander.
Besteuerung von Offshore-Anlagen
Recht der Energiewirtschaft - RdE ; 8 ; 237-244
2008
8 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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