Es wird über den Import von Oldtimern aus dem EU-Ausland berichtet. Vor dem Kauf ist die genaue Prüfung des technischen Zustands erforderlich, wobei mangelhafte Fremdsprachenkenntnisse oft ein Problem darstellen. Im Streitfall ist der Gerichtsstand das Verkaufsland. Auf Unterschiede zwischen Privat- und Händlergeschäft wird hingewiesen. Bei der Überführung auf eigener Achse ist auf den Versicherungsschutz zu achten. Über den ADAC kann man auch eine sog. Grenzversicherung abschließen. Auch eine deutsche Kurzzeitzulassung bzw. das 'Rote Kennzeichen' werden in den meisten EU-Ländern akzeptiert. Für die Zulassung in Deutschland ist eine Vollabnahme durch TÜV oder DEKRA erforderlich. Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug, dass in einem EU-Land zugelassen war, auch in Deutschland zugelassen werden. Jedoch kann der TÜV bei Zweifeln an der Konstruktion einen Tauglichkeitsnachweis verlangen, was insbesondere bei 'Exoten' oder Sonderbauten problematisch sein kann. Auf die Bedingungen für die 'historische Zulassung' wird kurz eingegangen. Für die Zulassung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA erforderlich, die bestätigt, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Für den gesamten Importvorgang leisten auch die Automobilclubs Hilfestellung.


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    Titel :

    Außen-Handel. Praxis-Ratgeber: Oldtimer-Import aus EU-Ländern


    Beteiligte:
    Schauen, Till (Autor:in)

    Erschienen in:

    Oldtimer Praxis ; 5 ; 77-80


    Erscheinungsdatum :

    2005


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 2 Tabellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch