Die im Rahmen des Eisenbahnpakets 2 im April 2004 verabschiedete europäische Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft, welche kurz als Sicherheitsrichtlinie bezeichnet wird, verlangt zur Aufnahme des Betriebs sowohl von EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) als auch von EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) den Nachweis, daß ein SMS (Sicherheitsmanagementsystem) eingeführt und von der jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörde zugelassen wird. Motivation für die Herausgabe der Sicherheitsrichtlinie war die Befürchtung, daß die Verantwortung für die Sicherheit im Eisenbahnverkehr als ganzes zwischen den EIU und den EVU nicht eindeutig zugeordnet sein könnte. Der vorliegende Beitrag reflektiert den SMS-Gedanken grundsätzlich und beleuchtet den Hintergrund, daß der Eisenbahnbetrieb einerseits bereits durch ein hohes Maß an Sicherheit gekennzeichnet ist, und andererseits in den Unternehmen in der Regel bereits solche Managementsysteme bestehen.
Sicherheitsmanagementsysteme - eine neue Herausforderung für Eisenbahnen?
Safety management systems - a new challenge for railways
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 53 , 11 ; 749-757
2004
9 Seiten, 3 Bilder, 3 Tabellen, 10 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Betrieb und Verkehr - Zicherheitsmanagementsysteme - eine neue Herausforderung für Eisenbahnen?
Online Contents | 2004
|Cylkro-Getriebe-eine neue Herausforderung
Online Contents | 1994
|"Wir brauchen neue Eisenbahnen"
IuD Bahn | 1996
|