Antifoulinganstriche werden als Unterwasseranstrich auf die Außenhaut der Schiffe aufgebracht, um den Bewuchs durch Meeresorganismen (Algen, Muscheln u.a.) zu verhindern, da dieser Bewuchs (Fouling) zur Erhöhung der Reibung, zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit und Beeinträchtigung der Manövrierfähigkeit, zum erhöhten Kraftstoffverbrauch und zu Korrosionsschäden führt. Bisher wurden bevorzugt Antifoulinganstriche aus zinnorganischen Verbindungen, insbesondere aus Tributylzinn (TBT), eingesetzt. TBT ist ein hochtoxisches Biozid, das das Hormonsystem vieler Organismen verändert und die gesamte Meeresumwelt belastet. Auf Grund der hohen Toxizität des TBT wurde 2001 durch die IMO (International Maritime Organization, ein Organ der UNO) und 2003 durch die EU (EU-Verordnung 782/2003) ein Verbot zinnorganischer Verbindungen für Schiffsanstriche erlassen. Danach ist ein Zinngehalt der Anstriche von max. 2,5 g/kg Trockenfarbe zulässig. Die Grundsätze der beiden Verfügungen werden erläutert. Die Einhaltung des zulässigen Grenzwertes ist durch Prüfstellen zu prüfen und darüber ein Zertifikat über die TBT-Freiheit eines Schiffes zu erteilen. Das hierzu vom Germanischen Lloyd entwickelte Prüfverfahren wird beschrieben. Als Alternative zu den TBT-Anstrichen werden Beschichtungen auf der Basis von Silikon oder Polytetrafluoräthylen (PTFE) empfohlen, die frei von Bioziden sind und durch ihre glatte Oberfläche dem Bewuchs entgegenwirken.
Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für Antifoulingbeschichtungen
Legal and technical skeleton conditions for anti-fouling coatings
2004
13 Seiten, 4 Bilder, 8 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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