Die mit der Bahnreform 1 in der Schweiz verwirklichten Liberalisierungsschritte, insbesondere die Einführung des Netzzugangs, waren wichtig und richtig, ließen aber offene Fragen bzgl. der Neuordnung und Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung, der Gleichbehandlung von SBB und anderen konzessionierten Transportunternehmen, der Sicherung des diskriminierungsfreien Netzzugangs oder der Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen. An vorderster Stelle der Ziele der Bahnreform 2 steht nun die Harmonisierung der Instrumente für die Infrastrukturfinanzierung, denn die Investitionen und Betriebskosten werden bei den Privatbahnen über verschiedene Vehikel gedeckt: für jede einzelne Neuinvestition müssen sie ein Gesuch beim Bundesamt für Verkehr (BAV) einreichen, während die ungedeckten Betriebskosten durch eine jährlich vereinbarte Abgeltung ausgeglichen werden. Die Bahnreform 2 schlägt in rein finanzieller Hinsicht die Gliederung in ein Grund- und Ergänzungsnetz vor. Die Finanzierungsverantwortung für den Bund umfasst dabei mit dem Grundnetz jene drei Viertel des Schweizer Schienennetzes, die den gesamten Transit- und Fernverkehr wie auch den größten Teil der Gütertransporte per Bahn tragen. Kantone und Gemeinden wären für das Ergänzungsnetz, die Nebenbahnen, zuständig. In diesem Kontext ist die Entwicklung der Bahnlandschaft in den kommenden Jahren von Bedeutung: es stellen sich Fragen nach der Rolle der SBB AG wie auch nach der Anzahl der verbleibenden Privatbahnen. Entsprechende Modelle werden derzeit erarbeitet. Durch die Bahnreform soll der Schienenverkehr attraktiver gemacht werden und die Straße weiter entlastet werden.
Schweizerisches Schienennetz vor bedeutenden Neuerungen
The Swiss railway system ahead of important innovations
Die Volkswirtschaft, Basel ; 76 , 12 ; 10-13
2003
4 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
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