Auch in der Rechtswissenschaft wird anerkannt, dass Technik ohne jedes Risiko nicht möglich ist. Allerdings kennt sie keinen scharf abgegrenzten Grenzwert im technischen Sinne, sondern stellt die Risikogrenze mit einer juristisch wertenden Beschreibung in einem qualitativen Maßstab dar. Als eindeutige Mindestgrenze hat der Gesetzgeber dabei den bereits erreichten Sicherheitsstandard festgelegt; sicherheitliche Fragestellungen sind somit weitgehend rein quantitativen, betriebswirtschaftlichen Überlegungen entzogen und der Grundsatz, dass bei allen zukünftigen Maßnahmen mindestens die gleiche Sicherheit wie bisher erreicht werden muss, stellt die oberste Leitlinie jeglicher Entscheidung im sicherheitstechnischen Bereich dar.
Wirtschaftlichkeit von Sicherheitsmaßnahmen und rechtlich zulässiges Risiko
Economy of safety measures and legaly admissible risk
2000
13 Seiten, 5 Bilder, 32 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch