Nach der 1. ADR-Aenderungsverordnung und dem neuen Anhang B.1a vom 22. November 1978 ergeben sich in der Regel erhoehte Wanddicken fuer Fahrzeugtransporttanks. Die Wanddicken sind so festgelegt, dass sie zum ersten abhaengig sind vom Durchmesser des Tanks und zum zweiten von der Gefaehrlichkeit des Ladegutes durch Vorgabe eines bestimmten 'fiktiven Berechnungsueberdrucks'. Da die so ermittelten Wanddicken nicht geringer sein duerfen als absolut vorgegebene Mindestwanddicken, wird gewaehrleistet, dass auch drucklos betriebene Tanks ausreichend stabil und widerstandsfaehig sind. Ueber die Wanddicken hinaus soll durch Verwendung ausreichend zaeher Werkstoffe zusaetzliche Sicherheit gewonnen werden. Der vorliegende Beitrag beschreibt beispielhaft die rechnerische Ermittlung der Mindestwanddicken der Tanks von Strassentankfahrzeugen. (Maechtel)
Wanddickenermittlung fuer Tanks von Strassentankwagen zur Befoerderung gefaehrlicher Gueter. Anmerkungen und Beispiele zum neuen Anhang B.1a zum ADR
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 20 , 11 ; 428-430
1979
3 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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