Unfaelle wegen unsachgemaess ausgefuehrter Schweissarbeiten an Kraftfahrzeugen und Anhaengern sind der Anlass, auf in Mitteldeutschland bestehende Vorschriften hinzuweisen. So ist die Ausfuehrung von Reparaturschweissungen an bestimmten Bauteilen verboten oder an bestimmte Auflagen gebunden, die indem Beitrag erlaeutert werden. Es sind dies: Lenkungssteile, Bremsleitungen, Anhaengerzugvorrichtung, Felgen und PKW-Anhaenger, die im Eigenbau hergestellt sind. (Judex)
Schweissarbeiten an Kraftfahrzeugen und Anhaengern
Kraftfahrzeugtechnik ; 12 ; 384
1976
1 Seite
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Schweissarbeiten an Kraftfahrzeugen und Anhaengern
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