Neben in der Verordnung vom 1. Juli 1973 festgelegten gefaehrlichen Stoffen fuer die Befoerderung in Strassentankfahrzeugen besteht seitens der chemischen Grossindustrie ein Interesse, weitere, nicht aufgefuehrte Stoffe zu befoerdern. Durch befristete Ausnahmegenehmigungen versucht man drohende Engpaesse zu vermeiden. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den verschiedenen Ausnahmegenehmigungen und den kuenftigen Vorschriften fuer den Bau, die Ausruestung, die Pruefung und den Betrieb von Strassentankfahrzeugen. (VDI-Halle)
Ausnahmegenehmigungen fuer die Befoerderung von gefaehrlichen Stoffen in Strassentankfahrzeugen
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 17 , 7/8 ; 274-276
1976
3 Seiten, 4 Bilder, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Ausnahmegenehmigungen fuer die Befoerderung von gefaehrlichen Stoffen in Strassentankfahrzeugen
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