Diese Richtlinien gelten fuer ortsbewegliche, freitragende Kunststoffbehaeltnisse mit Verschluss und Zubehoer und einem Nenninhalt bis zu 50 l oder einem Nettofuellgewicht bis zu 400 kg zur Befoerderung gefaehrlicher, fester oder fluessiger Stoffe mit einem Dampfdruck bei 50 Grad C von nicht mehr als 3 kp/cm (Hoch 2). (Deutsch.Kunst.Inst., 3.8.73)
Richtlinien ueber die Bauartpruefung von Behaeltern aus Kunststoff fuer eine einmalige Befoerderung von gefaehrlichen Stoffen auf Seeschiffen
Bundesanzeiger ; 24 , 112 ; 2-3
1972
2 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Ausnahmegenehmigungen fuer die Befoerderung von gefaehrlichen Stoffen in Strassentankfahrzeugen
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