An die mechanische handbetaetigte Bremsanlage werden von den nationalen Vorschriften gemaess Paragraph 41 StVZO schaerfere Anforderungen gestellt als es die Regeln RREG (71/320/ EWG) tun. Es ist also zu erwarten, dass die nach den EG-Vorschriften konzipierten Fahrzeuge bei den Pruefungen schlechter abschneiden werden als die entsprechend der StVZO gebauten Wagen. Es ist deshalb wuenschenswert, die nationalen Bestimmungen umgehend dem internationalen Standard anzupassen. (VDI-Verlag)
Die Pruefung der Feststellbremsanlage unter Beruecksichtigung der EG-Bremsenvorschriften
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 16 , 4 ; 109
1975
1 Seite, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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