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    Titel :

    Art. 31 Abs. 2 CMR - Eine nach Art. 31 Abs. 2 CMR anhängig gemachte negative Feststellungsklage begründet die Einrede der Rechtshängigkeit. Die CMR kennt keinen Vorrang der Leistungsklage vor der entsprechenden negativen Feststellungsklage. - Schweiz: BG, Urteil vom 25.9.2012 - 4A-284/2012 - Mit Anmerkung von RA Stephan Erbe, Basel


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 36 , 3 ; 120-119


    Erscheinungsdatum :

    2013



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht