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    Titel :

    Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 FluggastrechteVO Nr. 261/2004 - Besteht eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer für eine bestimmte Route angeboten werden, ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und als Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden können (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743). - BGH, Urteil vom 13.11.2012 - X ZR 12/12


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 36 , 2 ; 83-84


    Erscheinungsdatum :

    2013



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht



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