Entscheidungen - Allgemeines Transportrecht - §§ 425, 429, 431, 427 Abs. 1 Nr. 6 HGB - Der zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzung gemäß § 431 HGB notwendige Nachweis, dass der Frachtführer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, handelte, obliegt dem Kläger. Lässt sich nicht feststellen, dass das Behältnis einer transportierten Ware (Frettchen) unzureichend war, um den Verlust anderer Ware (Brieftauben) zu verhindern, geht dies zulasten des Anspruchstellers. - LG Krefeld, Urteil vom 9.11.2011 - 7 O 92/10
Transportrecht ; 36 , 1 ; 27-27
2013
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
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