Entscheidungen - Strassentransport - Art. 17, 29, 23 CMR; § 435 HGB; §§ 249 ff. BGB - Liefert ein Frachtführer durch von ihm beauftragte Personen das ihm anvertraute Transportgut nicht beim frachtbriefmässig vorgesehenen Empfänger ab, sondern übergibt es einem ihm unbekannten Dritten vor den Geschäftsräumen des Empfängers, so handelt er leichtfertig in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird - OLG Düsseldorf, 24.7.2002 - 18 U 33-02
Transportrecht ; 26 , 9 ; 343-346
2003
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Erste Rechtsfragen zur CMNI -- Bedienstete, Beauftragte, ausführender Frachtführer
Online Contents | 2008
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