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    Titel :

    § 651 k Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB: Art. 7 Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen - § 651 k Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist richlinienkonform dahin auszulegen, dass der Reisende auch für den Fall abzusichern ist, dass der Reiseveranstalter, der von einem vorbehaltenen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und die Reise abgesagt hat, infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens den gezahlten Reisepreic nich erstattet. - BGH, Urteil vom 2. 11. 2011 - X ZR 43/11


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 35 , 4 ; 160-162


    Erscheinungsdatum :

    2012



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht