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    Titel :

    Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 432 Satz 2, §§ 434, 435 HGB - Die vertragliche Haftung des Frachtführers wegen Beschädigung des Frachtgutes umfasst ausser bei Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens i. S. des § 435 HGB keine Folgeschäden. Diese sind als weitere Schäden i. S. des § 432 Satz 2 HGB nicht zu ersetzen. Insoweit sind auch ausservertragliche Ansprüche gegen den Frachtführer ausgeschlossen - BGH, 5.10.2006 - I ZR 240-03


    Beteiligte:
    Heuer, Klaus (Autor:in)

    Erschienen in:

    Transportrecht ; 29 , 11-12 ; 454-456


    Erscheinungsdatum :

    2006



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht