Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - §§ 434, 432 S. 2 HGB - Der Wortlaut des § 434 HGB beschränkt die Haftung des Frachtführers nicht eindeutig auf den Verlust und die Beschädigung des transportierten Gutes selbst. Die Bestimmung lässt vielmehr in gleichem Masse die Auslegung zu, dass wegen des Verlustes oder der Beschädigung des transportierten Gutes weitere ausservertragliche Schäden an Gütern Dritter von der Haftungsbegrenzung erfasst werden - HansOLG Bremen, 16.10.2003 - 2 U 31-03
Transportrecht ; 28 , 2 ; 69-71
2005
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1924
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