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    Titel :

    Entscheidungen - Transportversicherung - § 129 VVG - Die Transportversicherung ist als Versicherung von Gütern eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung. Als solche erfasst sie grundsätzlich allein das Sacherhaltungsinteresse des versicherten Eigentümers des transportierten Gutes - BGH, 7.5.2003 - IV ZR 239-02


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 26 , 7-8 ; 320


    Erscheinungsdatum :

    2003



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht