S 242 BGB - Ein Umzugsunternehmer genügt seinen Vertragspflichten nicht, wenn er eine Schadensmeldung seines Umzugskunden lediglich an die Haftpflichtversicherung weiterleitet, sich aber um diese dann nicht mehr kümmert. OLG Karlsruhe, 19. 2. 1993 - 15 U 138-92 -
Transportrecht ; 16 , 7-8
1993
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 001 za / jur 765 za |
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