Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - §§ 451, 437, 425 Abs. 1 HGB; § 138 Abs. 1, 287 ZPO - Der Frachtführer kann den Gewahrsam an in seiner Obhut zu Schaden gekommenen Sachen jedenfalls dann nicht mit Nichtwissen bestreiten, wenn er den Schaden vor der Ablieferung durch seine Leute selbst entdeckt hat und seinerseits umgehend einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt hat - OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - 1-15 U 66-05
Transportrecht ; 29 , 1 ; 30-37
2006
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |