Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 425 HGB - Zur Darlegung eines Schadens des Verkäufers wegen Überschreitung der Lieferfrist genügt es nicht, dass dieser vorbringt, die Käufer hätten Deckungskäufe tätigen müssen; ein Schaden des Verkäufers kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn dieser im Wege der Saldierung der Gesamtvor- und -nachteile einen entsprechenden Schaden vorträgt - LG München I, 5.4.2002 - 14 HKO 18130-01
Transportrecht ; 26 , 1 ; 22
2003
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Die Eigentumsverschaffungspflicht des Verkäufers
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