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    Titel :

    Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 425 Abs. 2 HGB - Die Haftung des Frachtführers bei Auslieferung an eine unbekannte Person ist hälftig herabzusetzen, wenn der Absender durch Angabe einer falschen Empfängeradresse das Zusammentreffen mit dieser Person mitverursacht hat - LG München I, 27.12.2001 - 4 O 16730-01


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 25 , 4 ; 157


    Erscheinungsdatum :

    2002



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht