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    Titel :

    Transportversicherung - §§ 62, 63 VVG; MS "AKADEMIK YEVGENIY PATON" - Sieht eine Klausel in den Bedingungen eines P&I-Versicherungsvertrages vor, dass Aufwendungen zur Abwendung eines Versicherungsfalles auch bei Erfolglosigkeit gedeckt sind, solange der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte, so sind grundsätzlich auch solche Fälle erfasst, in denen der Versicherungsnehmer ohne Verschulden lediglich irrtümlich einen Versicherungsfall annimmt. - HansOLG Hamburg, 4.10.2001 - 6 U 244-00


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 25 , 3 ; 123-124


    Erscheinungsdatum :

    2002



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht