In der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2000 werden Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung unter nochmals verschärften Anforderungen an den Energiebedarf zusammengefasst. Erstmalig erfolgt eine umfassende Einbeziehung der Anlagentechnik in ein einheitliches Bilanzverfahren, so dass der Bauherr die grundsätzliche Möglichkeit hat, die vorgegebene energetische Zielgröße über für ihn wirtschaftlich günstigste bau- und/oder anlagentechnische Energieeinsparmaßnahmen zu erreichen. Hervorzuheben sind die Bestandteile der EnEV, die zu Einschränkungen auf der Anlagenseite führen können. Dazu gehören u. a.: Die Sicherung eines Mindestwärmeschutzes mit Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit fortgeschrittener Anlagen und die Vorgabe eines maximalen Wärmeschutzes zwecks Erhalt der Marktchancen für die Elektrospeicherheizung. Der Beitrag erläutert ausführlich die Konsequenzen der EnEV 2000 für die Heiztechnik und für die Wohnungslüftung.
Konsequenzen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2000 für die Anlagentechnik
Was kommt in Zukunft auf den Bauherrn zu?
Wärmetechnik - Versorgungstechnik WT ; 44 , 10 ; 41-43
1999-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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