Mit der Energiesparverordnung EnEV 2000 werden Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung unter verschärftem Anforderungsniveau zusammengefasst. Erstmalig erfolgt eine umfassende Einbeziehung der anlagentechnischen Maßnahmen in ein einheitliches Bilanzverfahren, so dass die grundsätzliche Möglichkeit besteht, die vorgegebenen energetischen Kenngrößen über wirtschaftlich optimale bau- und/oder anlagentechnische Maßnahmen zu erreichen. Damit weist die EnEV 2000 Chancen und Herausforderungen für die Bau- und Anlagentechnik auf, da bisher eher marginale Größen deutlich an Einfluss gewinnen und bei Auslegung sowie Betrieb der Anlagen in wesentlich größerem Maße zu berücksichtigen sind. Die notwendigen spezifischen Kenngrößen zur Bestimmung der anlagentechnischen Verluste werden in der DIN 4701-10 in Form von Aufwandszahlen festgeschrieben. Bezüglich der DIN-Norm bestehen in einigen Punkten noch differierende Auffassungen wie z.B. bezüglich der notwendigen Mindestluftwechsel unter den Bedingungen des Niedrigenergiehauses und der Konsequenzen für Auslegung und Betrieb der Heizungsanlagen. In dem Beitrag wird zu diesen Problemkreisen ausführlich Stellung genommen.
Energiesparverordnung EnEV 2000
Konsequenzen für die Heiz- und Raumlufttechnik
BundesBauBlatt ; 49 , 3 ; 32-35
01.01.2000
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Verordnung , Energiesparmaßnahme , Berechnung , Lüftung , Raumklima , Heizung , Wohnung , DIN-Norm
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