Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) steckt einen Gestaltungsrahmen für Bildschirmarbeitsplätze ab. Unternehmen werden darin aufgefordert Bildschirmarbeitsplätze auf mögliche Gefährdungen des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen hin zu überprüfen. Über die konkrete Auslegung gibt die Verordnung keine Auskunft. Zur Erfüllung seiner Pflichten muss der Arbeitgeber fachkundige Unterstützung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärtzten einholen. Diese verfügen über die nötige Kompetenz aus den Regeln und Vorschriften Sachkenntnis über die Gestaltung des Arbeitsplatzes zu ziehen. Hauptmerkmale nach denen Bildschirmarbeitsplätze bewertet werden, sind: Gestaltung der Arbeitsumgebung, Eigenschaften des Arbeitstisches, Eigenschaften des Bildschirmes, Eigenschaften der Software.
Bildschirmarbeitsverordnung
Hinweise zur praktischen Umsetzung
Sicherheitsingenieur ; 30 , 11 ; 24-30, 32
1999-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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