In vielen Unternehmen wird gegenwärtig diskutiert die betrieblichen Versorgungsleistungen auszulagern. Möglichkeiten des Outsourcings gibt es einige, allen Varianten sind jedoch durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge Grenzen gesetzt. Zum einen kann man Versorgungsanwartschaften auf einen Folgearbeitgeber, eine Pensionskasse, ein Lebensversicherungsunternehmen oder einen öffentlich-rechltichen Versorgungsträger übertragen. Daneben gibt es für den Arbeitgeber noch die Möglichkeit, den gesamten Bereich - d.h. gutachterliche Betreuung, administrative Tätigkeiten, Auszahlung etc. - an eine Versorgungseinrichtung zu übertragen. Eine dritte Möglichkeit ist die der treuhänderischen Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Rechtsträger.
Outsourcing betrieblicher Versorgungsverpflichtungen
Personalwirtschaft ; 26 , 9 ; 32, 34, 36-37
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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