Mobbing (engl. to mob=jagen, hetzen, über jdn. herfallen), zu Deutsch: schikanieren, intrigieren, offen beleidigen, stellt einen nicht auf der Sachebene stattfindenden Beziehungskonflikt dar, der das Opfer in seinem Bedürfnisbereich trifft. Von Mobbing spricht man, wenn die Eindeutigkeit eines Sachgrundes fehlt und nur als willkommener Vorwand für die Austragung eines auf der Beziehungsebene liegenden Konflikts dient. Im Einzelfall dürfte die Grenzlinie zwischen einer berechtigten Weisung und dem Beginn von Mobbing schwer zu bestimmen sein. Der Verletzung des Mitarbeiters in seinem Wunsch nach Kommunikation, Zusammenarbeit, Anerkennung, Erfolg und gesundheitlichem Wohlergehen sind dennoch Grenzen gesetzt. Der Text erläutert die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Opfer, die Rechte des Opfers gegenüber dem Arbeitgeber und die Rechte des Mobbingopfers gegenüber intrigierenden Arbeitskollegen.
Mobbing oder der Psychoterror am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
FB/IE ; 49 , 6 ; 299-301
1999-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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