Mit dem sogenannten Korrekturgesetz vom 19.12.1998 wurden auch gesetzliche Regelungen zur "Scheinselbständigkeit" eingeführt, um Mißbrauch in der Sozialversicherung zu bekämpfen. Es gilt eine widerlegbare gesetzliche Vermutung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenn zwei von vier im Gesetz aufgeführten Kriterien erfüllt sind. Davon nicht betroffen ist das Arbeits- oder Steuerrecht. Vertragsparteien derartiger Dauerschuldverhältnisse sollten ihre Vereinbarungen überprüfen. Bei nicht gewünschter Sozialversicherungspflicht bieten sich Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung an.
Das neue Gesetz zur "Scheinselbständigkeit" - Probleme in der Praxi
Der Betrieb ; 52 , 7 ; 381-383
1999-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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