Inwieweit die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung die Kassen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu füllen, erreicht wird, bleibt abzuwarten. Wegen der auf die Arbeitgeber zukommenden Beitragslast und des zusätzlichen Verwaltungsaufwands könnte die Zahl der geringfügig entlohnten zugunsten der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse zurückgefahren, oder diese Vertragsverhältnisse könnten in solche mit "echten Selbständigen" überführt werden. Letztes wird wegen der Neuregelungen zur "Scheinselbständigkeit" wiederum zu Konflikten führen. Die Gefahr der Zunahme der Schwarzarbeit kann nicht geleugnet werden.
Kassenschlager "Geringfügige Beschäftigung"?
Der Betrieb ; 52 , 13 ; 689-692
1999-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Minijob oder geringfugige Beschaftigung?
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