Eine besondere Rolle neben der Anwendung der Sonderkündigungstatbestände des EinigungsV im öffentlichen Dienst spielt die Entlassung Bediensteter wegen des Verschweigens früherer MfS-Tätigkeiten. Gegen eine Anzahl ehemaliger Beamter werden darüber hinaus Strafverfahren wegen Anstellungsbetruges durchgeführt. Den Regelungen des Einigungsvertrages von 1990 lag u. a. die Absicht zugrunde, die Bediensteten des Staatsapparates der DDR weitgehend in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik zu integrieren. Der Beitrag stellt die gegensätzlichen Positionen der aktuellen Rechtssprechung hierzu dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung. Plädiert wird für eine umfassende Einzelfallprüfung, bei der eine weit zurückliegende Betätigung für das MfS (Ministerium für Staatssicherheit der DDR) im Regelfall nicht als "arglistige Täuschung" gewertet werden darf.
Das Verschweigen einer früheren MfS-Tätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst - ein Pflichtenverstoß mit unabsehbaren Konsequenzen?
Neue Justiz ; 53 , 6 ; 281-285
1999-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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