Ausführungen zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach § 94 BetrVG. Nach Abs. 1 bedürfen Personalfragebogen und nach Abs. 2 persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen und Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze der Zustimmung des Betriebsrats. Personalfragebogen liegt vor, wenn Angaben über persönliche Verhältnisse erfragt werden, darunter fallen sämtliche Personaldaten. Für Zustimmungsbedürftigkeit ist Schutzzweck entscheidend, ob persönliche Angaben verlangt werden, aufgrund derer bestimmte Informationen zugeordnet werden können. Bei Aufstellung allgemeiner Bearbeitungsgrundsätzen die Mitbestimmung auf Festlegung und Gewichtung von Beurteilungsmerkmalen und -stufen, sowie Verfahrensregelungen zur Durchführung.


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    Titel :

    Mitbestimmung bei Fragebögen



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 20 , 4 ; 191-196


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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