Seit Dez. 1996 ist die Bildschirmarbeitsverordnung in Kraft. In der Verordnung wurde festgelegt, daß Beschäftigte im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für Arbeit von Bildschirmgeräten vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen sind. Vorausgehen muß eine augenärztliche Untersuchung, die Notwendigkeit der Sehhilfe begründet. In realen Betrieben ist die Bezahlung spezieller Sehhilfen durch Arbeitgeber noch nicht geregelt. Häufig geht das zu Lasten der Arbeitnehmer. Der Beitrag zeigt, daß dieser Zustand rechtlich unhaltbar ist. Zwei Beispiele zeigen, wie Regelungen durch den Betriebsrat bezüglich Kostenübernahme der Sehhilfe vorbereitet und durchgeführt werden können.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Bezahlung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 10 ; 565-569


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Bildschirmarbeitsplatz

    Tech.Univ.Berlin,Inst.f.Arb.-Wiss. | Kraftfahrwesen | 1980


    Sehhilfen im Strassenverkehr

    Hartmann,E. / Univ.Muenchen,Wiss.Einricht.Med.Optik | Kraftfahrwesen | 1977


    Mehrfarbendisplay fuer Bildschirmarbeitsplatz

    Neuheuser,H. | Kraftfahrwesen | 1980


    Sehhilfen bei Dunkelheit: BMW Night Vision

    Mareis,T. / Bayerische Motorenwerke,BMW,Muenchen,DE | Kraftfahrwesen | 2005


    Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz

    Martin, Peter | IuD Bahn | 2008