Das Bundes-Bodenschutzgesetz gewährleistet erstmals eine bundeseinheitliche Behandlung des Altlastenproblems. Damit wird ein wichtiger Ansatz für mehr Rechts- und Investitionssicherheit bei der Behandlung von Altlasten in Deutschland geschaffen. Problematisch sind jedoch die vom Vermittlungsausschuß im Januar 1998 beschlossenen erheblichen Erweiterungen der Zustands- und Verhaltensstörerhaftung, insbesondere die Neuregelung einer Gesamtrechtsnachfolgehaftung des Verhaltensstörers, der Durchgriffshaftung für den Zustandsstörer und der Fortdauer der Verantwortlichkeit des ehemaligen Zustandsstörers. Viele damit zusammenhängende Probleme werden erst durch die Rechtsprechung geklärt werden können.
Haftung ohne Grenzen?
Zur Erweiterung der Altlastenhaftung im Bundes-Bodenschutzgesetz
Altlasten-Spektrum ; 7 , 2 ; 75-80
01.01.1998
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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