Ein verbeamteter Lokführer will auf dem Rechtsweg Ansprüche aus dem Betriebsverfassungsgesetz geltend machen. Frage 1, welches Gericht zuständig ist. Frage 2, ob der Beamte Arbeitnehmer der DB AG oder des BEV ist. Im Rechtsstreit ging es um Anrechnung von Reisezeiten bei Betriebsratstätigkeit und Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Beachtung der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichtes und Entscheidung, daß sämtliche Ansprüche nur in bestimmten Fällen vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden können. Beispiele und Ausblick.
Arbeits- oder Verwaltungsgericht?
Vorau ; 50 , 3 ; 14-15
1998-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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