Kommt es bei der Trassenvergabe zu Trassenkonflikten, die nicht einvernehmlich zu lösen sind (im Jahr 2005 war dies bei 48 617 fristgemäß angemeldeten Trassen nur in 121 Fällen gegeben), hat die DB Netz AG fünf Konstruktionsprioritäten als Entscheidungskriterien vertraglich vereinbart. Eine davon ist der Vorrang vertraglich gebundener Trassen gegenüber Neuanmeldungen, was mitunter als "Großvaterrecht" kritisiert wird. Widerspruchsbescheide des EBA in einzelnen Fällen gegen diese Regelung wurden in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für rechtswidrig erklärt und die Bedeutung der Planungssicherheit wurde unterstrichen. Über den Hintergrund und neue gesetzliche Regelungen zum Rahmenvertrag nach § 14a AEG und § 13 EIBV wird berichtet.
Verwaltungsgericht bestätigt Zuverlässigkeit vertraglicher Bindungen bei der Trassenvergabe: "Großvaterrechte" rechtmäßig
Eisenbahn-Revue international ; 10 ; 496-497
2005-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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