Die Typzulassung (verkehrliche Sicherheit) bearbeitet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das EBA bedient sich beim Zulassungsverfahren zusätzlich externer Sachverständiger. Neben den theoretischen Nachweisen und Meßergebnissen auf Prüfständen sind auch Resultate auf der Transrapid-Versuchsanlage im Emsland erforderlich. Zur Prüfung sind vorzulegen: Referenzdokumente zum Gesamt- und zu den Teilsystemen. Je nach Teilsystem und seiner Sicherheitsbedeutung sowie abhängig vom Umfang der vorgelegten Nachweise kann nach positivem Prüfergebnis (Genehmigung) die Typzulassung oder die (Typ-)Zulassung zur Betriebserprobung ausgesprochen werden. Die Hauptlast der Arbeiten zur Typzulassung liegt bei den verantwortlichen Entwicklern, den Firmen Siemens und Thyssen Transrapid System und den an den Prüfungen beteiligten Stellen des EBA und seinen Sachverständigen. Ziel: grundsätzliche Typzulassung Ende 1999.
Typzulassung für den Transrapid
Eisenbahntechnische Rundschau ; 47 , 1 ; 61-63
1998-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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