Die Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Anpassung an europäisches Recht ist Ausdruck einer von außen erzwungenen Liberalisierung. Statt Berufszugangsregulierung steht ab 1. Juli 1998 die Berufsausübungsregulierung im Mittelpunkt des Gesetzes. Der Marktzugang wird zwar erleichtert, aber das Bundesamt für Güterverkehr erhält Gelegenheit zu wesentlich mehr Kontrollen, die außerdem zum Verlust der Unternehmerzulassung führen können. Ob technische Standards, Lenk- und Ruhezeiten, Umweltschutzbestimmungen und Zollvorschriften, alles soll künftig verstärkt überwacht werden.
Künftig mehr Staat im Güterkraftverkehr
Das neue GüKG
Spediteur ; 4 ; 5-7
01.01.1998
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
TIBKAT | 2010
|TIBKAT | 1962
|IuD Bahn | 2004
SLUB | 2001
|Güterkraftverkehr - Tarifwesen und Leistungsangebot
SLUB | 1982
|