Nach der UVV "Betriebsärzte" (VBG 123) errechnen sich die Einsatzzeiten für Betriebsärzte aus der Zahl der Mitarbeiter und der Gefährdungsklasse der Tätigkeit. Es gibt zwei Gründe für eine Gebührenordnung für Betriebsärzte: 1. Die Qualitätssicherung im betriebsärztlichen Bereich erfordert eine Honorarstandardisierung; 2. Auch kleine Betriebe sind betriebsärztlich zu betreuen, sie erfordern diskontinuierliche Leistungen. Eine Liste, die sich in die GOÄ einfügen läßt, steht zur Diskussion.


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    Titel :

    Gebührenordnung für Betriebsärzte - gibt es dafür eine Chance?



    Erschienen in:

    Arbeitsmedizin ; 33 , 1 ; 28-34


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch