Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.09.1997 - 5 AZR 428/96: Reisezeiten, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufgewendet werden, hat dieser als Arbeitszeit zu vergüten, wenn es vereinbart oder eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten ist. Es gibt keinen Rechtssatz, daß solche Reisezeiten stets oder regelmäßig zu vergüten sind. Auch eine Vergütung eines Teils von Reisezeiten kommt in Betracht.
Bezahlung von Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeit
Arbeitsrechtliche Entscheidungen
Betrieb ; 51 , 5 ; 264-265
1998-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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