Zum Schutz der Umwelt gelten seit 1994 verschärfte strafrechtliche Regelungen. Die Deutsche Bahn AG hat das Konzernsystem Umweltschutz eingeführt und dadurch eindeutige Regelungen zu den Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten getroffen. Eine im Gesetz als Straftat bezeichnete Handlung gilt als Straftat, dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit ein Rechtsverstoß ohne kriminellen Gehalt. Ausschließlich natürliche Personen werden durch strafrechtliche Ermittlungen betroffen, diese richten sich nicht gegen das Unternehmen. In einer Organisationskette tragen alle Mitarbeiter persönliche Verantwortung, daher müssen klare Abläufe geschaffen werden.
Der Unternehmensalltag und das neue Umweltstrafrecht
Eisenbahningenieur ; 49 , 1 ; 40-43
1998-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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