Der Entwurf zu einem "Versorgungsreformgesetz 1998" sieht neben anderen restriktiven Regelungen zur Beamtenversorgung eine Beitragspflicht zur Finanzierung der Altersversorgung vor. Die Vereinbarkeit einer derartigen strukturellen Umgestaltung des Versorgungssystems mit der Verfassung wird untersucht. Solche Versorgungsbeiträge unter Absenkung des Alimentationsniveaus werden ebenso wie die Ausdehnung der Wartefrist für die Versorgung aus dem letzten Amt als Verstoß gegen die hergebrachten Grundsätze i.S. des Artikels 33 Abs. 5 des Grundgesetzes erachtet.
Verfassungswidrigkeit einer Beitragspflicht zur Beamtenversorgung
Anmerkung zum Entwurf eines Versorgungsreformgesetzes 1998
Zeitschrift Beamtenrecht ; 46 , 1-2 ; 1-8
1998-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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