Das neue Arbeitsschutzgesetz und die neue Bildschirmarbeitsverordnung gelten seit mehr als einem Jahr, haben aber wenig Auswirkungen auf den Arbeitsablauf eines modernen Betriebes. Die Verordnung enthält keine neuen technischen Normen, sondern Empfehlungen und Richtlinien zur Gestaltung des Arbeitsumfeldes, wie zum Beispiel für die zweckmäßige Anordnung von Büromöbeln und Geräten. Auch fehlt nicht der Hinweis auf Beachtung der technischen und organisatorischen Betriebsanleitungen. Da keine Installation neuer Technik verlangt wird, gelten die bisherigen Arbeitsschutzbestimmungen uneingeschränkt.
Herausforderung Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Alles Neu?
Sicherheitsingenieur ; 29 , 1 ; 20-25
1998-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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