Der in Deutschland überwiegend praktizierte Flächentarifvertrag ist unter Beschuß geraten, weil seine Regelungen von den Unternehmen oft als zu teuer und zu starr empfunden werden. Der betriebliche Gestaltungsspielraum läßt sich durch Firmentarifverträge oder durch den Einbau von Öffnungsklauseln in Flächentarifverträge erhöhen. Die von den Tarifparteien vieler Branchen vereinbarten Härte-, Öffnungs- und Kleinbetriebsklauseln enthalten zahlreiche Möglichkeiten zur flexibleren Gestaltung von Entgelten und Arbeitszeiten und verlagern wichtige Regelungskompetenzen auf die Betriebsparteien.
Betriebliche Flexibilisierungsspielräume durch tarifvertragliche Öffnungsklauseln
Personal ; 50 , 4 ; 160-164
1998-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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