Macht ein Bewerber um eine für Angestellte ausgeschriebene Stelle des öffentlichen Dienstes geltend, er sei unter Verletzung der durch Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes festgelegten Kriterien abgewiesen worden, kann er die sogenannte arbeitsrechtliche Konkurrentenklage erheben. Prozeßziel ist dabei nicht die Aufhebung und Neubescheidung, sondern die Wiederholung der Auswahlentscheidung unter Beachtung der Kriterien des Art. 33. Bei Abschluß des Bewerbungsverfahrens durch endgültige Besetzung der Stelle erledigt sich die Konkurrentenklage.


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    Titel :

    Abeitsrechtliche Konkurrentenklage



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Curt Rint | IuD Bahn | 1999