Zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Eisenbahnverkehrsverwaltung wurde zugleich mit der Umwandlung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG am 01.01.1994 das Eisenbahn-Bundesamt gegründet. Das Amt nimmt eine kleine Teilmenge des ehemaligen Geschäftsfeldes der früheren Behördenbahn als Aufgabengebiet wahr. Das Amt ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes, Eisenbahnunternehmen in Deutschland mit Sitz im Ausland und für die Magnetschwebebahnen. Das Amt erledigt als Aufgaben: Betriebsgenehmigungen, Anschluß der Eisenbahninfrastruktur, Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, Vergabevorschriften und Plangenehmigung.
Hoheitliche Ingenieuraufgaben öffentlicher Verwaltungen nach erfolgter Privatisierung
Beispiel Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn AG
EI - Der Eisenbahningenieur ; 49 , 9 ; 18-20
1998-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Hoheitliche Ingenieuraufgaben offentlicher Verwaltungen noch erfolgter Privatisierung
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